... durfte kate mit den süßen welpen spielen und chillen.
... durfte kate mit den süßen welpen spielen und chillen.
... wünscht allen ein schönes wochenende.
... hmmmmmm was duftet hier so lecker? das kann nur der duft vom wochenende sein :-)
Arbeit, Urlaub, Arzttermin oder ein besonderer Ausflug: Im Leben eines Hundehalters gibt es immer wieder Momente, in denen der tierische Freund leider nicht dabei sein kann. Die Betreuung für diese Zeit zu regeln, ist häufig eine Herausforderung. Und wenn der Hund dann ausgerechnet in der Obhut eines Hundesitters einem Dritten gegenüber einen Schaden verursacht, kann es schnell richtig stressig werden. TASSO e.V. klärt über die gesetzlichen Regelungen auf und gibt Tipps.
Es ist schnell passiert: Plötzlich tritt ein Hund beim Gassi gehen ohne Vorankündigung zur Seite, der näherkommende Radfahrer bemerkt es zu spät, steigt in die Bremsen und stürzt. Der Radfahrer verletzt sich am Arm und auch das Fahrrad hat einiges abbekommen. Doch wer zahlt für Reparatur des Fahrrades, die Arztkosten und ein mögliches Schmerzensgeld?
Gefälligkeit oder Vertrag
„In jedem Fall haftet der Hundehalter gemäß § 833 Satz 1 BGB und zwar unabhängig von der Tatsache, dass er gar nicht dabei war und den Vorfall nicht verhindern konnte“, gibt die für TASSO tätige Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries zu bedenken. Für die Beantwortung der Frage, ob zusätzlich zum Halter auch der Hundesitter haften muss, ist es wichtig zu klären, ob es sich beim Hundesitten um eine Gefälligkeit handelte, oder ob es einen Vertrag gab. Diese Abgrenzung kann im Einzelfall mitunter schwierig sein. Wurde zwischen Halter und Sitter ein Vertrag geschlossen, muss auch der Hundesitter für entstandene Schäden haften und möglicherweise ein Schmerzensgeld zahlen. Eine solche Vereinbarung kann auch mündlich geschlossen werden, bei professionellen Tiersittern sollten die Regelungen zu Beweiszwecken aber besser schriftlich festgehalten werden.
Doch wo beginnt ein Vertrag und wo endet die Gefälligkeit? „Maßgeblich für die Abgrenzung ist, ob ein Rechtsbindungswille vorhanden war und ob eine Gegenleistung vereinbart wurde", erklärt Ann-Kathrin Fries. Bezahlt der Hundehalter den Aufpasser, oder erbringt er eine andere Gegenleistung, handelt es sich um ein vertraglich vereinbartes Hundesitting. Das kann unter Umständen zum Beispiel schon der Fall sein, wenn zwei Hundehalter sich regelmäßig zu festen Zeiten mit der jeweiligen Betreuung der beiden Hunde abwechseln. „§ 834 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt, dass derjenige, der für einen anderen die Führung und Aufsicht eines Tieres durch einen Vertrag übernimmt, auch für den Schaden verantwortlich ist, der einem Dritten zugefügt wird“, betont Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries. Professionelle Hundesitter haben daher in der Regel eine gewerbliche Haftpflichtversicherung.
„Passt die beste Freundin nur gelegentlich einige Stunden aus Nettigkeit kostenlos auf den Hund auf, handelt es sich um eine Gefälligkeit“, erklärt Ann-Kathrin Fries. Passiert dann etwas, übernimmt die Haftpflichtversicherung des Halters die Kosten für entstandene Schäden, sofern das Hüten durch fremde Personen im konkreten Vertrag eingeschlossen ist. Dann würde die Freundin - neben dem Halter - nur noch dann haften, wenn sie grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
Der TASSO-Tipp:
„Damit Sie als Halter auf der sicheren Seite sind, sollten Sie sich vergewissern, dass Ihre Haftpflichtversicherung das gelegentliche Hüten des Hundes durch Fremde einschließt“, rät Ann-Kathrin Fries. Da auch ein kleiner Hund schnell Schäden in enormer Höhe anrichten kann, zum Beispiel wenn er einen Verkehrsunfall verursacht, sollten Sie unbedingt auf eine hohe Versicherungssumme achten. Prüfen Sie Ihre Versicherungsunterlagen, und achten Sie beim professionellen Hundesitting darauf, dass Ihnen ein Vertrag vorgelegt wird.
Viele von Ihnen kennen das: Die Bahnfahrt war lang, der Bahnhof ist voll, es ist heiß, wir sind spät dran und wollen nur noch ans Tageslicht. Wie attraktiv scheint da die Rolltreppe, die uns gerade an besonders tiefen U-Bahnstationen die endlos scheinenden Treppenstufen an die Oberfläche erspart. Aber trotz dieser süßen Verlockung gilt: Für Hundehalter in Begleitung ihrer Vierbeiner ist die Rolltreppe tabu.
„Hunde haben auf einer Rolltreppe nichts zu suchen. Leider gibt es immer wieder Halter, die ihre Tiere mit auf die Rolltreppe nehmen, immer wieder kommt es dabei zu schlimmen Unfällen. Das ist für Hunde viel zu gefährlich“, warnt der Leiter der Tierschutzorganisation TASSO e.V., Philip McCreight, eindringlich. Sehr schnell kann sich das Tier vor allem am Ende der Treppe mit den Krallen oder Haaren in dem kamm-ähnlichen stählernen Aufsatz verfangen. Die Folgen sind meist dramatisch. Wahnsinnig schmerzhaft und blutig ist es für die Tiere zum Beispiel, wenn ihnen dabei eine Kralle gezogen wird. Nicht selten mussten auch schon vor Ort Zehen amputiert werden, um das Tier zu retten.
McCreight wünscht sich daher, dass deutlicher auf die Gefahren von Rolltreppen für Hunde hingewiesen wird. „Die kleinen Schilder, die oft am Fuße der Treppe angebracht sind, werden leicht übersehen oder nicht ernstgenommen“, kritisiert der Tierschützer und appelliert an Verkehrsbetriebe und Kaufhäuser, deutlicher auf das Verbot von Hunden auf der Rolltreppe hinzuweisen.
Vor allem ist aber der Halter gefragt: Das richtige Verhalten und die Unversehrtheit des Hundes liegen in seinen Händen. Kleine Hunde gehören auf einer Rolltreppe auf den Arm, mit großen sollte unbedingt eine normale Treppe oder der Aufzug genutzt werden. Auch wenn es viele Stufen sind oder der Andrang auf den Aufzug groß ist: Gehen Sie kein Risiko ein und suchen Sie sich zum Wohle Ihres tierischen Lieblings andere Wege!
https://www.tasso.net/Tierschutz/News/Keine-Pfoten-auf-der-Rolltreppe
... sendet ihren geschwistern liebe grüße aus dem heimischen garten :-)
ich habe mich von dem kleinen schock erholt und es geht mir wieder gut.
... hatte beim heutigen waldspaziergang plötzlich eine schwellung am unterkiefer.
natürlich sind wir gleich zum tierarzt, den wir vom mittagstisch holen mussten aber wir wussten ja nicht ob kate einen allergischen schock bekommt, wie vor einiger zeit unser mails.
diagnose: allergische reaktion, hervorgerufen: unbekannt.
zack eine spitze und jetzt im trauten heim beobachten ob es sich verschlimmert oder besser wird.
bis morgen sollte die anschwellung verschwunden sein.
es wird mir nicht langweilig und als erstes schneide ich jetzt unseren lavendel, da kate den ganz besonders liebt aber die bienen lieben kate nicht.
Shows in 2 Ländern,
CACIB Show Österreich,
Night Show CAC Szombathely
CACIB Show Szombathely
CURIOUS MADCAPS Abby Child Of Love - Abby -
16.07.2016 Oberwart - Österreich
V1
BOS,
CACA
CACIB
Judge:Dr.Seman Pavol
CITRUS COOLER WINNER`s TOUCH - Neo -
V1
BOB
CACA
CACIB
Judge:Dr.Seman Pavol
CURIOUS MADCAPS Abby Child Of Love - Abby -
16.07.2016 Szombathely Night Show - Ungarn
V1
BOS,
CAC
Judge:Bojan Matakovic (HR)
CITRUS COOLER WINNER`s TOUCH - Neo -
16.07.2016 Szombathely Night Show - Ungarn
V1
BOB
CAC
Judge:Bojan Matakovic (HR)
CURIOUS MADCAPS Abby Child Of Love - Abby -
16.07.2016 Szombathely - Ungarn
V1
BOS,
CAC
CACIB
SAVARIA WINNER
Judge:Suzanna Verstovsek Matakovic (HR)
CITRUS COOLER WINNER`s TOUCH - Neo -
16.07.2016 Szombathely - Ungarn
V1
BOB
CAC
CACIB
SAVARIA WINNERJudge:Suzanna Verstovsek Matakovic (HR)